– Erneuerung in den Gebieten mit dauernde Bodenverschiebungen (Los 21) – Periodische Nachführung der Informationsebenen Bodenbedeckung und Einzelobjekte über die gesamte Gemeinde – Erneuerung Baurechte, Übernahme der Flächenberechnung aus Koordinaten bzw. nach Transformation ins neue Koordinatensystem der Landesvermessung LV95 Weitere Angaben unter Amtliche Vermessung