Das Strassenverzeichnis führt alle Gemeindestrassen, öffentliche Strassen privater Eigentümer und Privatstrassen auf.
Es nennt für jede Strasse:
- die Art der Strasse gemäss Art. 4 Abs. 2 und Art. 11 des Strassengesetzes;
- die Länge und normale Breite sowie den Anfangs- und Endpunkt der Strasse;
- die Grundbuch- und Parzellennummern, soweit diese für Strassen besonders ausgeschieden sind.