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Neue Webkarte Bauinventar NW

Im Bereich Nidwalden, Bau, ist neu die Webkarte Bauinventar der geschützten und schützenswerten Gebäude aufgeschaltet.

Das Bauinventar ist ein Fachinventar. Es verzeichnet die kantonal schützenswerten und unter Schutz gestellten (geschützten) Bauten und Kulturobjekte des Kantons Nidwalden gemäss Art. 5 Denkmalschutzgesetz (DSchG).

Zur Bestandsaufnahme erarbeiten der Kanton und die Gemeinden gemeinsam Inventare der schutzwürdigen und der geschützten Objekte.

Inventare der schutzwürdigen Objekte entfalten keine Rechtswirkung gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Inventare sind von den Behörden zu beachten. Sie dienen den Gemeinden und dem Kanton als Grundlage für den Umgang mit dem baukulturellen Erbe (Art. 7a DSchG). Die als schutzwürdig in einem Inventar verzeichneten Objekte werden gestützt auf die Schutzvermutung eingestuft (A, B, C). Die Schutzvermutung richtet sich nach dem Eigen- und Situationswert der Objekte.

Geschützte Objekte werden vom Regierungsrat mit Verfügung unter Schutz gestellt oder mittels Schutzvertrag des Regierungsrates mit der Eigentümerschaft (Art. 10 DSchG). Unterschutzstellungen sind öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (Art. 18 DSchG) und entsprechend grundeigentümerverbindlich.

Die Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden für den Erhalt und die Pflege der schutzwürdigen und geschützten Inventarobjekte sind in der Denkmalschutzgesetzgebung geregelt.

Die Gemeindeinventare werden schrittweise auf dem Geoportal aufgeschaltet. Bisher sind die Inventare folgender Gemeinden auf dem GIS einsehbar:

  • Ennetmoos

Zuständig: Amt für Kultur, Fachstelle für Denkmalpflege