– Erneuerung in den Gebieten mit dauernde Bodenverschiebungen (Los 21)
– Periodische Nachführung der Informationsebenen Bodenbedeckung und Einzelobjekte über die gesamte Gemeinde
– Erneuerung Baurechte, Übernahme der Flächenberechnung aus Koordinaten bzw. nach Transformation ins neue Koordinatensystem der Landesvermessung LV95
Weitere Angaben unter Amtliche Vermessung