Stauanlagen sind Einrichtungen zum Aufstau oder zur Speicherung von Wasser oder Schlamm.
Zudem besteht eine Stauanlage aus einem Absperrbauwerk und einem Stauraum. Die Absperrbauwerktypen unterscheiden sich zwischen Wehr, Pfeilermauer, Steinschüttdamm, Bogenreihenmauer, Gewichtsmauer, Bogengewichtsmauer, Erddamm und Bogenmauer.
Der Bau einer Stauanlage kann verschiedene Zwecke haben:
- Hochwasserrückhalt, Geschiebesperre
- Hydroelektrizität
- Bewässerung
- Navigation
- Erholung, Biotop
- Wasserversorgung.
Gemäss Art. 23 des Stauanlagengesetzes stehen diejenigen Anlagen unter der direkten Aufsicht der Kantone, welche nicht der direkten Bundesaufsicht unterstellt sind.
Die Zuständigkeit der Stauanlagen unter kantonaler Aufsicht liegt beim Amt für Naturgefahren.