Im Kanton Obwalden wurden in der Kategorie Raumentwicklung eine neue Webkarte Landwertzonen ab Anfang 2025 und eine angepasste Webkarte Landwertzonen bis Ende 2024 publiziert. In diesen Webkarten wird der Landwertzonenplan zur steuerlichen Berechnung der Landwerte der nicht landwirtschaftlichen Grundstücke abgebildet. Zusätzlich werden die Gebäude ausserhalb der Bauzonen farblich der Zugehörigkeit zur nächstgelegenen Landwertzone ersichtlich.
Ebenfalls wurde im Kanton Nidwalden in der Kategorie Raumentwicklung eine neue Webkarte Landwertzonen publiziert. Der Regierungsrat hat dazu in der Steuerverordnung die Grundstückskategorien und Einzelheiten zu den Bewertungsmethoden geregelt und die Landwerte, Kapitalisierungssätze sowie Mietwertansätze bestimmt. Die landwirtschaftlichen Liegenschaften sind davon nicht tangiert und werden wie bisher nach bundesrechtlichen Vorgaben bewertet.