Die Karte zeigt das Inventar der bestehenden Wasserentnahmen nach Art. 82 Abs. 1 GSchG (Gewässerschutzgesetz; SR 814.20).
Enthalten sind jene Entnahmen aus Fliessgewässern, Seen bzw. Grundwasser/Quellen, die eine Bewilligung nach Art. 29 GSchG erfordern.